Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Leistungen, Vertragsrecht und Haftung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der SMC Smartcoach angebotenen digitalen Plattform, Software, mobilen Applikationen, Webanwendungen und sonstigen digitalen Dienste, nachfolgend gemeinsam „SMC Smartcoach“ genannt. SMC Smartcoach richtet sich insbesondere an Trainerinnen und Trainer, Vereine, Fußballschulen, Akademien, Verbände, Organisationen sowie sonstige berechtigte Nutzerinnen und Nutzer. Je nach gewähltem Lizenzmodell können unterschiedliche Funktionen, Nutzungsrechte, Zugänge und Leistungsumfänge zur Verfügung stehen. Der Vertrag über die Nutzung von SMC Smartcoach wird, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, mit der SMC Smartcoach geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Für einzelne Produkte, Lizenzmodelle, Zusatzmodule, kostenpflichtige Zusatzfunktionen, In-App-Käufe, White-Label-Lösungen oder sonstige besondere Leistungen können ergänzende oder besondere Vertrags-, Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten. Der Nutzer wird vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung auf deren Geltung hinweisen. Soweit besondere Bedingungen von diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die besonderen Regelungen für die jeweilige Leistung vor. Soweit Leistungen von Kooperationspartnern oder sonstigen Drittanbietern in SMC Smartcoach eingebunden, angeboten oder vermittelt werden, können ergänzend die Vertrags- oder Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten. Der Nutzer wird hierauf, soweit erforderlich, entsprechend hingewiesen. Soweit SMC Smartcoach lediglich Leistungen oder Dienste eines Drittanbieters vermittelt und ausdrücklich keine eigene Leistung der SMC Smartcoach vorliegt, kommt der Vertrag über die betreffende Drittleistung ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der zugelassenen Nutzer bzw. Zugänge, die verfügbaren Funktionen, die Vertrags- und Lizenzdauer sowie die Vergütung richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Lizenzvertrag, Abonnement, Angebot oder gewählten Lizenzmodell. Bei Vereins-, Akademie-, Organisations- oder Verbandslizenzen ist die Nutzung ausschließlich durch die im jeweiligen Lizenzumfang vorgesehenen und entsprechend berechtigten Personen zulässig. Eine Übertragung, Weitergabe oder gemeinsame Nutzung personenbezogener Zugänge außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs ist nicht gestattet. Soweit für einzelne Nutzergruppen – insbesondere Verbraucher, Unternehmer, Vereine oder Verbände – zwingende gesetzliche Bestimmungen gelten, bleiben diese von den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen unberührt.

2. Leistungen

Die SMC Smartcoach stellt mit SMC Smartcoach eine digitale Software-, Trainings- und Organisationsplattform insbesondere für Trainerinnen und Trainer, Vereine, Akademien, Fußballschulen, Verbände und sonstige Organisationen im Sportbereich zur Verfügung. SMC Smartcoach unterstützt Nutzer insbesondere bei der Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung von Trainingseinheiten und sportbezogenen Abläufen. Je nach gebuchtem Lizenzmodell und aktuellem Funktionsumfang können insbesondere folgende Leistungen und Funktionen bereitgestellt werden: digitale Trainingsplanung und Trainingssteuerung, Bereitstellung von Übungen, Trainingsformen und Trainingsinhalten, grafische, audiovisuelle und textliche Darstellung von Trainingsübungen, Filterung und Anpassung von Trainingsinhalten anhand verschiedener Trainingsparameter, Erstellung und Zusammenstellung von Trainingseinheiten, Kader-, Mannschafts- und Spielerorganisation, Planung und Verwaltung von Trainings- und Spielterminen, Dokumentations- und Analysefunktionen, Leistungs- und Entwicklungsdokumentation, Kommunikations- und Organisationsfunktionen, Offline-Funktionen für ausgewählte Inhalte, Audio-, Video- und Sprachnotizfunktionen, KI-gestützte Funktionen und automatisierte Empfehlungen, Export-, Druck- oder Freigabefunktionen, soweit diese für das jeweilige Lizenzmodell vorgesehen sind, sowie weitere digitale Funktionen und Zusatzmodule. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Lizenzmodell, dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und/oder dem abgeschlossenen Lizenzvertrag. Nicht sämtliche Funktionen müssen Bestandteil jedes Lizenzmodells sein. Die SMC Smartcoach ist berechtigt, die Plattform im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und funktional anzupassen, sofern dadurch die wesentlichen vertraglich vereinbarten Leistungen nicht unangemessen beeinträchtigt werden und zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer unberührt bleiben. Einzelne Funktionen können aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, notwendigen Updates oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs der SMC Smartcoach vorübergehend eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. SMC Smartcoach dient der Unterstützung der sportlichen und organisatorischen Arbeit. Die bereitgestellten Trainingsinhalte, Empfehlungen, Analysen und sonstigen Informationen ersetzen nicht die eigenverantwortliche fachliche Beurteilung und Entscheidung der jeweiligen Trainerinnen, Trainer oder sonstigen verantwortlichen Personen. Ein bestimmter sportlicher Erfolg, eine bestimmte Leistungsentwicklung von Spielerinnen oder Spielern, ein bestimmtes Spielergebnis oder sonstiger sportlicher Erfolg wird durch die Nutzung von SMC Smartcoach nicht geschuldet oder garantiert. Soweit SMC Smartcoach Funktionen auf Basis von künstlicher Intelligenz, automatisierten Berechnungen oder algorithmischen Empfehlungen bereitstellt, dienen deren Ergebnisse als unterstützende Vorschläge. Der Nutzer bleibt für die fachliche Prüfung und die konkrete Anwendung im Training oder Spielbetrieb verantwortlich. Weitergehende oder individuell vereinbarte Leistungen, insbesondere White-Label-Lösungen, individuelle Anpassungen, Schulungen, Workshops, Beratungsleistungen oder Leistungen für Verbände und größere Organisationen, richten sich nach der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung.

3. REGISTRIERUNG UND NUTZERKONTO

Die Nutzung bestimmter Funktionen und Leistungen von SMC Smartcoach setzt eine vorherige Registrierung und die Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos voraus. Zur Registrierung sind ausschließlich Personen berechtigt, die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Abschluss des entsprechenden Nutzungs- oder Lizenzvertrages berechtigt sind. Bei minderjährigen Nutzern gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben sowie gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen der hinterlegten Daten sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren oder der SMC Smartcoach mitzuteilen. Die Registrierung erfolgt grundsätzlich unter Verwendung einer persönlichen und gültigen E-Mail-Adresse. Die SMC Smartcoach kann zur Verifizierung des Nutzerkontos die Bestätigung der E-Mail-Adresse oder weitere geeignete Verifizierungsmaßnahmen verlangen. Jeder persönliche Nutzerzugang ist ausschließlich für die jeweils registrierte und berechtigte Person bestimmt. Die Weitergabe von Zugangsdaten, die Übertragung eines persönlichen Nutzerkontos oder die gemeinsame Nutzung eines persönlichen Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet, sofern im jeweiligen Lizenzmodell nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Bei Vereins-, Akademie-, Fußballschul-, Organisations- oder Verbandslizenzen können im Rahmen des gebuchten Lizenzumfangs mehrere personalisierte Nutzerzugänge eingerichtet werden. Jeder Zugang ist einer konkreten berechtigten Person zuzuordnen. Die Anzahl der zulässigen Zugänge richtet sich nach dem jeweiligen Lizenzvertrag bzw. Lizenzmodell. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet wurden oder Dritten bekannt geworden sind, ist die SMC Smartcoach unverzüglich zu informieren. Die SMC Smartcoach ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder Nutzerkonten vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für falsche Angaben, missbräuchliche Nutzung, unberechtigte Weitergabe von Zugangsdaten, Sicherheitsverletzungen oder erhebliche Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen bestehen. Gesetzliche Rechte sowie vertraglich vereinbarte Kündigungs- und Sperrregelungen bleiben unberührt. Die Einrichtung mehrerer Nutzerkonten zur Umgehung von Lizenzbeschränkungen, Zahlungsbedingungen, Sperren oder sonstigen vertraglichen Beschränkungen ist nicht gestattet. Soweit eine Registrierung im Rahmen einer Vereins-, Organisations- oder Verbandslizenz erfolgt, kann die Berechtigung zur Nutzung von der Zuordnung oder Freigabe durch den jeweiligen Lizenznehmer abhängig gemacht werden. Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Registrierung und Nutzung von SMC Smartcoach ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

4. Preise und Zahlung

Die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen von SMC Smartcoach erfolgt zu den Preisen, die dem Nutzer vor Abschluss des jeweiligen Vertrages bzw. Abonnements angezeigt oder im jeweiligen Angebot, Lizenzvertrag oder Bestellprozess vereinbart werden. Der konkrete Preis richtet sich insbesondere nach dem gewählten Lizenzmodell, dem Leistungsumfang, der Anzahl der Nutzer bzw. Zugänge, der Vertragsdauer sowie gegebenenfalls gebuchten Zusatzleistungen oder Zusatzmodulen. Sämtliche Preise werden vor Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages transparent ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer angegeben, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern, Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann insbesondere bei Leistungen an Unternehmer das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen. Die Vergütung ist entsprechend der bei Vertragsabschluss gewählten Zahlungsweise fällig. Je nach angebotenem Lizenzmodell kann die Zahlung insbesondere jährlich im Voraus oder in vereinbarten monatlichen Teilbeträgenerfolgen. Wird eine Jahreslizenz mit monatlicher Zahlungsweise angeboten, führt die vereinbarte monatliche Zahlung – sofern im Bestellprozess oder Lizenzvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist – nicht automatisch zu einer monatlichen Vertragslaufzeit. Maßgeblich bleibt die vereinbarte Vertrags- bzw. Mindestlaufzeit. Die Zahlung erfolgt über die von SMC Smartcoach im jeweiligen Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Bei Zahlungen über App-Stores, Zahlungsdienstleister oder sonstige Drittanbieter können ergänzend deren Zahlungs- und Nutzungsbedingungen gelten. Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zum jeweiligen Fälligkeitstermin vollständig zu entrichten. Gerät der Nutzer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Zahlungsverzug ist die SMC Smartcoach nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, nach entsprechender Information bzw. Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, bis die offenen Forderungen beglichen wurden. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine vorübergehende Sperrung aufgrund eines vom Nutzer zu vertretenden Zahlungsverzugs entbindet den Nutzer grundsätzlich nicht von bestehenden Zahlungspflichten für die vereinbarte Vertragslaufzeit, soweit gesetzlich zulässig. Für zusätzlich gebuchte Leistungen, weitere Nutzerzugänge, Zusatzmodule, Schulungen, individuelle Anpassungen, White-Label-Lösungen oder sonstige Sonderleistungen können gesonderte Entgelte vereinbart werden. Preisänderungen für zukünftige Vertragszeiträume oder Vertragsverlängerungen sind nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Nutzer rechtzeitig über eine Preisänderung und die daraus resultierenden Rechte informiert. Rechnungen können dem Nutzer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt oder an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

5. Nutzungsrechte

Sämtliche über SMC Smartcoach bereitgestellten Inhalte und Funktionen, insbesondere Trainingsübungen, Trainingskonzepte, Trainingspläne, Texte, Grafiken, Illustrationen, 2D- und 3D-Darstellungen, Videos, Animationen, Audioinhalte, Datenbanken, Softwarebestandteile, Benutzeroberflächen, Designs und sonstige digitale Inhalte, sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, stehen die entsprechenden Rechte der SMC Smartcoach oder den jeweiligen Rechteinhabern bzw. Lizenzgebern zu. Mit Abschluss eines wirksamen Nutzungs- oder Lizenzvertrages erhält der Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, die für sein jeweiliges Lizenzmodell freigeschalteten Inhalte und Funktionen bestimmungsgemäß innerhalb von SMC Smartcoach zu verwenden. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck und den jeweiligen Lizenzumfang beschränkt. Bei einer persönlichen Trainerlizenz ist die Nutzung ausschließlich durch die registrierte und lizenzierte Person zulässig. Bei Vereins-, Akademie-, Organisations- oder Verbandslizenzen dürfen die Inhalte ausschließlich durch die im Rahmen des jeweiligen Lizenzumfangs autorisierten Nutzer verwendet werden. Eine Weitergabe, Übertragung oder gemeinsame Nutzung personenbezogener Nutzerkonten oder Zugangsdaten durch mehrere Personen ist nicht zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Lizenzmodells ist. Die innerhalb von SMC Smartcoach bereitgestellten Inhalte dürfen grundsätzlich ausschließlich über die von SMC Smartcoach vorgesehenen Funktionen aufgerufen, angezeigt und genutzt werden. Ein Download, Export, Kopieren, Vervielfältigen, Veröffentlichen, Weitergeben oder sonstiges Verbreiten von Inhalten ist nur zulässig, soweit die entsprechende Funktion ausdrücklich von SMC Smartcoach bereitgestellt oder die Nutzung ausdrücklich genehmigt wurde. Soweit SMC Smartcoach für bestimmte Inhalte eine Druck-, Export-, Speicher-, Offline- oder Freigabefunktionbereitstellt, darf diese ausschließlich im vorgesehenen Umfang und für die vertraglich erlaubten Zwecke verwendet werden. Dadurch werden keine weitergehenden Rechte an den betreffenden Inhalten übertragen. Insbesondere ist es ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der SMC Smartcoach nicht gestattet, Inhalte von SMC Smartcoach ganz oder teilweise: zu vervielfädigen oder außerhalb der vorgesehenen Funktionen dauerhaft zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen oder über soziale Netzwerke, Webseiten, Plattformen oder sonstige Medien zu verbreiten, an nicht lizenzierte Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder anderweitig kommerziell zu verwerten, für eigene konkurrierende Trainingsplattformen, Übungsdatenbanken, Softwareprodukte oder vergleichbare Angebote zu verwenden, systematisch auszulesen, zu erfassen oder in eigene Datenbanken zu übernehmen, automatisiert mittels Bots, Scraping-Technologien oder vergleichbarer Verfahren auszulesen, zur Entwicklung oder zum Training konkurrierender KI-, Software-, Datenbank- oder Trainingssysteme zu verwenden, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist. Das Entfernen, Verändern oder Unkenntlichmachen von Urheberrechtsvermerken, Marken, Logos, Wasserzeichen, Herkunftshinweisen oder sonstigen Schutzrechtskennzeichnungen ist nicht gestattet. Technische Schutzmaßnahmen, die dem Schutz von SMC Smartcoach, der Inhalte oder der Lizenzkontrolle dienen, dürfen nicht umgangen, deaktiviert, manipuliert oder anderweitig beeinträchtigt werden. Soweit technisch und rechtlich zulässig, kann die SMC Smartcoach Maßnahmen zum Schutz vor unberechtigtem Kopieren, Vervielfältigen, Aufzeichnen oder Weitergeben von geschützten Inhalten einsetzen. Vom Nutzer selbst innerhalb von SMC Smartcoach eingegebene oder hochgeladenen Inhalte verbleiben grundsätzlich im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des jeweiligen Nutzers. Der Nutzer räumt der SMC Smartcoach die für die Bereitstellung, Verarbeitung, Speicherung und Darstellung innerhalb der Plattform technisch erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein. Der Nutzer gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalten verfügt und durch deren Nutzung innerhalb von SMC Smartcoach keine Rechte Dritter verletzt. Mit Beendigung des Nutzungs- oder Lizenzvertrages endet grundsätzlich das Recht des Nutzers, auf die lizenzpflichtigen Inhalte und Funktionen von SMC Smartcoach zuzugreifen und diese zu nutzen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsehen. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere solche, die vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können, bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6. Verbotene Nutzung

Der Nutzer verpflichtet sich, SMC Smartcoach ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser Nutzungsbedingungen, des jeweiligen Lizenzvertrages und des vereinbarten Nutzungsumfangs zu verwenden. Eine Nutzung von SMC Smartcoach zu rechtswidrigen, missbräuchlichen, betrügerischen oder sonstigen vertragswidrigen Zwecken ist untersagt. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt: Zugangsdaten oder personalisierte Nutzerkonten an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder mehreren Personen die Nutzung eines persönlichen Zugangs zu ermöglichen; Lizenz-, Nutzer-, Geräte- oder sonstige technische Beschränkungen zu umgehen oder zu manipulieren; Inhalte von SMC Smartcoach außerhalb der ausdrücklich vorgesehenen Funktionen unberechtigt zu kopieren, vervielfältigen, speichern, herunterladen, aufzuzeichnen, veröffentlichen, verbreiten oder an Dritte weiterzugeben; Trainingsübungen, Trainingspläne, Grafiken, Videos, Animationen, Audioinhalte, Texte oder sonstige Inhalte von SMC Smartcoach ohne entsprechende Berechtigung kommerziell zu verwerten, weiterzuverkaufen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; Inhalte systematisch oder automatisiert mittels Scraping, Crawling, Bots, automatisierten Abfragen oder vergleichbaren Technologien auszulesen, zu erfassen oder in eigene Datenbanken oder Systeme zu übernehmen; Software, Quellcode, technische Strukturen oder sonstige Bestandteile von SMC Smartcoach unberechtigt zu analysieren, zu verändern, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist; Sicherheitsmechanismen, Kopierschutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen, Lizenzkontrollen oder sonstige technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu deaktivieren, zu manipulieren oder deren Funktionsweise zu beeinträchtigen; Schadsoftware, Viren, Trojaner, automatisierte Angriffswerkzeuge oder sonstige schädliche Technologien in die Plattform einzubringen oder über diese zu verbreiten; die technische Infrastruktur von SMC Smartcoach vorsätzlich oder missbräuchlich übermäßig zu belasten, zu stören oder deren ordnungsgemäßen Betrieb zu beeinträchtigen; sich unberechtigt Zugang zu Nutzerkonten, Daten, Systembereichen oder Funktionen anderer Nutzer oder der SMC Smartcoach zu verschaffen; falsche Identitäten oder falsche Angaben zu verwenden, um Lizenz-, Registrierungs-, Zahlungs- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen; mehrere Nutzerkonten einzurichten oder zu verwenden, um Sperren, Lizenzbeschränkungen, Zahlungsbedingungen oder sonstige vertragliche Vorgaben zu umgehen; SMC Smartcoach oder wesentliche Bestandteile davon ohne ausdrückliche Genehmigung zur Entwicklung, Nachbildung oder zum Betrieb eines konkurrierenden Angebots zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist; geschützte Inhalte von SMC Smartcoach ohne entsprechende Berechtigung für das Training, die Entwicklung oder Verbesserung eigener oder fremder KI-Systeme, Softwarelösungen, Trainingsdatenbanken oder vergleichbarer digitaler Dienste zu verwenden; Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Schutzrechte, zu verletzen. Der Nutzer darf über SMC Smartcoach keine Inhalte hochladen, speichern, übermitteln oder verbreiten, die rechtswidrig, beleidigend, diskriminierend, bedrohend, gewaltverherrlichend, pornografisch oder sonst offensichtlich rechtsverletzend sind oder Rechte Dritter verletzen. Besondere Sorgfalt ist bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, Bild-, Video-, Audio-, Leistungs- oder sonstigen Daten von Spielerinnen und Spielern einzuhalten. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er zur Eingabe, Verarbeitung oder Bereitstellung solcher Daten berechtigt ist und erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Daten und Aufnahmen von minderjährigen Spielerinnen und Spielern. Der Nutzer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die jeweils erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, missbräuchliche oder erhebliche vertragswidrige Nutzung, kann die SMC Smartcoach im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu können insbesondere eine Verwarnung, die vorübergehende Einschränkung einzelner Funktionen oder die vorübergehende Sperrung eines Nutzerkontos gehören. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die SMC Smartcoach das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen und den Zugang dauerhaft sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der SMC Smartcoach, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers, insbesondere gesetzlich zulässige Handlungen, die vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können, bleiben unberührt.

7. Haftung

Die SMC Smartcoach haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SMC Smartcoach im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei zwingender gesetzlicher Haftung, bei arglistigem Verhalten oder soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde. SMC Smartcoach ist eine digitale Unterstützungsplattform für die Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Training und sportbezogenen Abläufen. Die bereitgestellten Trainingsübungen, Trainingspläne, Empfehlungen, Analysen, Belastungsangaben, KI-generierten Vorschläge und sonstigen Inhalte stellen Hilfsmittel dar und ersetzen nicht die eigenverantwortliche fachliche Beurteilung durch Trainerinnen, Trainer oder sonstige verantwortliche Personen. Der Nutzer ist insbesondere dafür verantwortlich, vor Durchführung einer Übung oder Trainingseinheit zu prüfen, ob diese unter Berücksichtigung der konkreten Umstände für die jeweiligen Teilnehmer geeignet und sicher durchgeführt werden kann. Dabei sind insbesondere Alter, Leistungsstand, individuelle Voraussetzungen, Platz- und Bodenverhältnisse, Wetterbedingungen, verfügbare Ausrüstung und sonstige sicherheitsrelevante Umständeangemessen zu berücksichtigen. SMC Smartcoach übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg, Leistungsfortschritt, sportlichen Erfolg, Spielerfolg oder eine bestimmte körperliche bzw. sportliche Entwicklung. Soweit Funktionen auf künstlicher Intelligenz, automatisierten Berechnungen oder algorithmischen Empfehlungenberuhen, können die ausgegebenen Ergebnisse trotz technischer und organisatorischer Qualitätsmaßnahmen unvollständig, ungenau oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein. Der Nutzer ist verpflichtet, solche Ergebnisse vor ihrer praktischen Anwendung fachlich zu prüfen. Die SMC Smartcoach gewährleistet keine jederzeitige, ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform, soweit dies technisch nicht geschuldet oder nicht ausdrücklich vereinbart ist. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder Umständen außerhalb des angemessenen Einflussbereichs der SMC Smartcoach auftreten. Für Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die ausschließlich durch vom Nutzer eingesetzte Geräte, Betriebssysteme, Internetverbindungen, Netzwerke, Software von Drittanbietern oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs der SMC Smartcoach liegende Umstände verursacht werden, haftet die SMC Smartcoach nur, soweit ihr diese Umstände nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen sind. Für Leistungen, Inhalte oder Dienste von Drittanbietern, die über SMC Smartcoach lediglich vermittelt oder entsprechend gekennzeichnet als eigenständige Drittleistung eingebunden werden, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Zuordnung der Leistung. Der Nutzer ist für die von ihm eingegebenen, hochgeladenen oder übermittelten Inhalte und Daten sowie für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten sowie Bild-, Video- und Audioaufnahmen, soweit die Verantwortlichkeit hierfür nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beim Nutzer liegt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die SMC Smartcoach nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Nutzer SMC Smartcoach entgegen diesen Nutzungsbedingungen, entgegen fachlichen oder sicherheitsrelevanten Vorgaben oder außerhalb des vorgesehenen Verwendungszwecks nutzt. Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zwingenden verbraucherschutz-, produkthaftungs-, datenschutz- oder sonstigen Haftungsvorschriften, bleiben unberührt.

8. Kündigung und Laufzeit

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vom Nutzer gewählten Lizenz-, Abonnement- oder Vertragsmodellsowie den beim Vertragsabschluss mitgeteilten Bedingungen. Soweit beim Vertragsabschluss nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für kostenpflichtige Lizenzen zwölf (12) Monate. Die Vergütung kann – abhängig vom angebotenen Lizenzmodell – jährlich im Voraus oder in monatlichen Teilbeträgen entrichtet werden. Eine vereinbarte monatliche Zahlungsweise führt nicht zu einer monatlichen Vertragslaufzeit oder einem monatlichen Kündigungsrecht, sofern eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten vereinbart wurde. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Verlängerung des Vertrages ergeben sich aus dem beim Vertragsabschluss gewählten Lizenzmodell und den dem Nutzer vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilten Vertragsbedingungen. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, soweit diese wirksam vereinbart wurde und die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Soweit eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart ist, wird der Nutzer nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über die Verlängerung, die Kündigungsmöglichkeiten und gegebenenfalls bestehende Kündigungsfristen informiert. Die ordentliche Kündigung kann über die von SMC Smartcoach zur Verfügung gestellten Kündigungsmöglichkeiten erfolgen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird eine entsprechende elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitgestellt. Die Kündigung wird zum Ende der jeweils maßgeblichen Vertrags- bzw. Verlängerungsperiode wirksam. Eine Kündigung während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit befreit den Nutzer grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarten Vergütung, soweit kein gesetzliches oder vertragliches Recht zur vorzeitigen Beendigung besteht. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum regulären Vertragsende unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Die SMC Smartcoach kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, missbräuchlicher Nutzung, erheblichen Lizenzverletzungen oder nachhaltigem Zahlungsverzug nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sein. Soweit erforderlich, wird dem Nutzer zuvor eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes eingeräumt. Nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet grundsätzlich die Berechtigung des Nutzers, auf die kostenpflichtigen Funktionen und lizenzpflichtigen Inhalte von SMC Smartcoach zuzugreifen. Soweit der Nutzer eigene Daten oder Inhalte innerhalb von SMC Smartcoach gespeichert hat, richten sich deren Abruf, Export, Aufbewahrung und Löschung nach den vertraglichen Vereinbarungen, der Datenschutzerklärung sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Nutzer und der SMC Smartcoach gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit der Nutzer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Verein, Verband oder eine sonstige Organisation ist und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der sachlich zuständige Gerichtsstand am Sitz der SMC Smartcoach vereinbart. Für Verbraucher gelten hinsichtlich des zuständigen Gerichts ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen. Die SMC Smartcoach ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischen Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Erweiterungen bzw. Änderungen der angebotenen Leistungen, und soweit die Änderung für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist. Soweit eine Zustimmung des Nutzers zu einer Änderung gesetzlich erforderlich ist, wird diese eingeholt. Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer in geeigneter Form und innerhalb der gesetzlich erforderlichen Fristen informiert. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken. Nebenabreden, individuelle Vereinbarungen und besondere Lizenz- oder Vertragsbedingungen bleiben unberührt. Individuell getroffene Vereinbarungen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Soweit diese Nutzungsbedingungen in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, ist für die Auslegung im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit eine solche Regelung nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist und zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von SMC Smartcoach. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bzw. die nach einer wirksam erfolgten Änderung maßgebliche Fassung dieser Nutzungsbedingungen.